
Physiotherapie am Dreispitz 19
Physiotherapie in Zürich Oerlikon
Ihre Gesundheit ist unser Ziel. Wir behandeln nicht nur das Symptom, sondern suchen die Ursache.
- Mit oder ohne ärztliche Verordnung
- Montags bis 19:30 Uhr
Drei Wege zu Ihrem Termin
Per Telefon
In dringenden Fällen rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gleich am Telefon und vereinbaren einen Termin.
076 349 22 11Vor Ort
Kommen Sie zu uns in die Praxis, gerne nehmen wir uns Zeit für Sie.
Dreispitz 19, 8050 ZürichRoute planen
Willkommen bei Physio Aktiv Fit
Jasmina M. Ajdaranovic
Dipl. Physiotherapeutin, Zertifizierte Expertin für geriatrische Rehabilitation
Mein Leitmotiv in der Physiotherapie ist, Menschen mit Schmerzen zu helfen, wieder an Beweglichkeit und Lebensqualität zu gewinnen. Ob akute oder chronische Schmerzen oder Bewegungseinschränkungen, die mit Schmerz verbunden sind: Bei mir steht jede Patientin und jeder Patient als einzigartige Person im Mittelpunkt und wird individuell und ganzheitlich behandelt.
Ich orientiere mich laufend an den neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen der Schmerztherapie. In der ersten Behandlung setzen wir nach ausführlicher Anamnese und Befundaufnahme gemeinsam ein realistisches Ziel. Ihre Rückmeldungen sind mir dabei wichtig.
Unser Angebot
16 Behandlungen, eine Praxis
Von der Manuellen Therapie bis zur Sturzprävention. Mit ärztlicher Verordnung übernimmt die Krankenkasse oder Unfallversicherung die Kosten, ohne Verordnung behandeln wir Sie als Selbstzahlerin oder Selbstzahler.
Schmerz und Beweglichkeit
Behandlungen mit den Händen für Gelenke, Muskeln, Faszien und Nerven.
Physikalische Therapie
Druck, Strom, Schall, Licht und Wärme unterstützen die Behandlung.
Spezielle Behandlungen
Gezielte Therapie bei Lymphstau, Beckenbodenschwäche, Migräne und Schwindel.
Training und Alltag
Kraft, Gleichgewicht und Sicherheit im Alltag, auf Wunsch auch bei Ihnen zu Hause.

Neu bei uns
Pressotherapie mit NOVApress
Müde, schwere Beine oder Schwellungen? Die Pressotherapie mit NOVApress ist eine sanfte, schmerzfreie Druckmassage. Sie unterstützt die Lymph- und Blutzirkulation und die Regeneration nach körperlicher Belastung.
Warum Physio Aktiv Fit
Wir sind immer bereit für eine Herausforderung
Unser Ziel: dass Sie zufrieden sind und uns ohne Schmerzen verlassen.
Professionelles Team
Erfahren und darin geschult, Ihnen zuzuhören und Ihre Schmerzen zu lindern.
Mitglied bei physioswiss
Dem Schweizer Physiotherapie-Verband angeschlossen.
15 Jahre Berufserfahrung
Mit mehr als 15 Jahren Erfahrung in der Physiotherapie.
Engagiert und hilfsbereit
Wir kümmern uns um Sie und gehen Ihren Beschwerden auf den Grund.
Mensch im Mittelpunkt
Gemeinsam mit Ihnen definieren wir das Therapieziel.
Kosten
Wer bezahlt die Behandlung?
Anerkannt bei allen Grund- und Unfallversicherungen in der Schweiz.
Mit ärztlicher Verordnung
Die Krankenkasse oder Unfallversicherung übernimmt die Kosten. Bei Unfall 100 %, bei Krankheit nach Abzug des üblichen Selbstbehalts von 10 %.
Ohne Verordnung
Sie bezahlen die Behandlung selbst nach unserer Preisliste, zum Beispiel zur Vorbeugung oder um ein erreichtes Resultat zu erhalten.
Wer übernimmt die Kosten für Physiotherapie?
Mit einer ärztlichen Verordnung für Physiotherapie übernimmt die Grundversicherung Ihrer Krankenkasse die Kosten. Verordnen dürfen Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen sowie Chiropraktorinnen und Chiropraktoren. Zahnärztinnen und Zahnärzte dürfen Physiotherapie verordnen, wenn die zahnärztliche Behandlung von der Grundversicherung übernommen wird. Wie bei anderen Leistungen der Grundversicherung bezahlen Sie Ihre Franchise und den Selbstbehalt von 10 Prozent selbst.
Nach einem Unfall übernimmt Ihre Unfallversicherung die Kosten, wenn eine Ärztin, ein Arzt, eine Zahnärztin oder ein Zahnarzt die Physiotherapie angeordnet hat.
Massagen ausserhalb einer Physiotherapie bezahlt die Grundversicherung nicht. Ob Ihre Zusatzversicherung einen Beitrag leistet, erfahren Sie direkt bei Ihrer Versicherung. Sie können sich natürlich auch ohne Verordnung bei uns behandeln lassen und die Kosten selbst tragen.
An wen geht die Rechnung?
Liegt eine ärztliche Verordnung für Physiotherapie vor, rechnen wir wenn immer möglich elektronisch direkt mit Ihrer Krankenkasse oder Unfallversicherung ab. Im Normalfall erhalten Sie deshalb keine Rechnung nach Hause geschickt. Die Verordnung erhalten Sie von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.
Einzelne Versicherungen können elektronische Rechnungen technisch nicht verarbeiten. In diesen Fällen behalten wir uns vor, Ihnen unsere Leistung nach der letzten Behandlung direkt in Rechnung zu stellen. Mit dem beigelegten Rückforderungsbeleg können Sie die Kosten an Ihre Versicherung weiterreichen.
Behandlungen als Selbstzahlerin oder Selbstzahler und Leistungen, die nicht über die Zusatzversicherung abgerechnet werden können, stellen wir Ihnen direkt in Rechnung.
Wie viele Behandlungen deckt eine ärztliche Verordnung ab?
Eine Verordnung deckt höchstens 9 Behandlungen ab. Die Ärztin oder der Arzt kann auch weniger verordnen. Braucht es danach weitere Behandlungen, stellt sie oder er eine neue Verordnung aus (Folgeverordnung). Die ersten vier Verordnungen zu je höchstens 9 Behandlungen, insgesamt also bis zu 36, kann die Ärztin oder der Arzt ohne Rückfrage bei der Krankenkasse ausstellen.
Soll die Therapie nach 36 Behandlungen zulasten der Krankenkasse weitergehen, schickt die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt dem Vertrauensarzt der Krankenkasse einen Bericht mit einem begründeten Vorschlag. Danach wird entschieden, ob, in welchem Umfang und wie lange die Krankenkasse weitere Behandlungen übernimmt. Ab der 37. Behandlung braucht es dafür eine schriftliche Kostengutsprache.
Bei chronischen Erkrankungen oder Behinderungen kann die Ärztin oder der Arzt in besonderen Fällen auch gleich zu Beginn eine Langzeitverordnung ausstellen. Auch dann braucht es eine schriftliche Kostengutsprache der Krankenkasse. Darin legt sie die Anzahl oder die Häufigkeit der Behandlungen und die Gültigkeitsdauer fest.
Diese Regeln gelten für die Grundversicherung Ihrer Krankenkasse. Nach einem Unfall richtet sich die Kostenübernahme nach den Regeln Ihrer Unfallversicherung.
Darf ich einen vereinbarten Termin absagen oder verschieben?
Selbstverständlich. Bitte melden Sie sich aber frühzeitig, mindestens 24 Stunden vor dem Termin telefonisch, damit wir das Zeitfenster für andere Patientinnen und Patienten öffnen und Ihren Termin verschieben können.
Bei Absagen, die weniger als 24 Stunden vor der Therapie eintreffen, oder wenn Sie den Termin vergessen, ist das leider nicht mehr möglich. Kurzfristig abgesagte oder verpasste Termine müssen wir Ihnen deshalb in Rechnung stellen.
Wie lange ist eine ärztliche Verordnung für Physiotherapie gültig?
Die erste Behandlung muss innerhalb von fünf Wochen nach dem Ausstellungsdatum der Verordnung stattfinden. Sonst übernimmt die Krankenkasse die Kosten nicht mehr, und Ihre Ärztin oder Ihr Arzt muss eine neue Verordnung ausstellen. Melden Sie sich deshalb am besten gleich nach dem Arztbesuch bei uns.
Für Folgeverordnungen (zweite bis vierte Verordnung) gilt diese Frist nicht, und es gibt keine festgelegte Gültigkeitsdauer. Bei einer Langzeitverordnung legt die Krankenkasse die Gültigkeitsdauer in ihrer Kostengutsprache fest.
Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen
Wir behandeln nicht nur das Symptom, wir suchen die Ursache. Fragen Sie Ihren Wunschtermin an oder rufen Sie uns an.

