Häufige Fragen
Hier finden Sie Antworten auf die Fragen, die uns Patientinnen und Patienten am häufigsten stellen.
Terminanfrage
Darf ich einen vereinbarten Termin absagen oder verschieben?
Selbstverständlich. Bitte melden Sie sich aber frühzeitig, mindestens 24 Stunden vor dem Termin telefonisch, damit wir das Zeitfenster für andere Patientinnen und Patienten öffnen und Ihren Termin verschieben können.
Bei Absagen, die weniger als 24 Stunden vor der Therapie eintreffen, oder wenn Sie den Termin vergessen, ist das leider nicht mehr möglich. Kurzfristig abgesagte oder verpasste Termine müssen wir Ihnen deshalb in Rechnung stellen.
Verordnung
Mein Arzt hat mir eine Physiotherapie-Verordnung ausgestellt. Darf ich selbst bestimmen, wo ich in die Therapie gehe?
Ja. Für die ambulante Behandlung wählen Sie grundsätzlich frei unter den zugelassenen Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten. Das gilt auch, wenn auf Ihrer Verordnung bereits eine bestimmte Praxis vorgedruckt ist.
Auch nach Beginn der Therapie können Sie in eine andere Praxis wechseln. Haben Sie bei Ihrer Krankenkasse ein Modell mit eingeschränkter Wahl gewählt (zum Beispiel ein Hausarzt- oder HMO-Modell), können zusätzliche Regeln gelten. Im Zweifel geben Ihre Versicherungsbedingungen Auskunft.
Wie lange ist eine ärztliche Verordnung für Physiotherapie gültig?
Die erste Behandlung muss innerhalb von fünf Wochen nach dem Ausstellungsdatum der Verordnung stattfinden. Sonst übernimmt die Krankenkasse die Kosten nicht mehr, und Ihre Ärztin oder Ihr Arzt muss eine neue Verordnung ausstellen. Melden Sie sich deshalb am besten gleich nach dem Arztbesuch bei uns.
Für Folgeverordnungen (zweite bis vierte Verordnung) gilt diese Frist nicht, und es gibt keine festgelegte Gültigkeitsdauer. Bei einer Langzeitverordnung legt die Krankenkasse die Gültigkeitsdauer in ihrer Kostengutsprache fest.
Wie viele Behandlungen deckt eine ärztliche Verordnung ab?
Eine Verordnung deckt höchstens 9 Behandlungen ab. Die Ärztin oder der Arzt kann auch weniger verordnen. Braucht es danach weitere Behandlungen, stellt sie oder er eine neue Verordnung aus (Folgeverordnung). Die ersten vier Verordnungen zu je höchstens 9 Behandlungen, insgesamt also bis zu 36, kann die Ärztin oder der Arzt ohne Rückfrage bei der Krankenkasse ausstellen.
Soll die Therapie nach 36 Behandlungen zulasten der Krankenkasse weitergehen, schickt die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt dem Vertrauensarzt der Krankenkasse einen Bericht mit einem begründeten Vorschlag. Danach wird entschieden, ob, in welchem Umfang und wie lange die Krankenkasse weitere Behandlungen übernimmt. Ab der 37. Behandlung braucht es dafür eine schriftliche Kostengutsprache.
Bei chronischen Erkrankungen oder Behinderungen kann die Ärztin oder der Arzt in besonderen Fällen auch gleich zu Beginn eine Langzeitverordnung ausstellen. Auch dann braucht es eine schriftliche Kostengutsprache der Krankenkasse. Darin legt sie die Anzahl oder die Häufigkeit der Behandlungen und die Gültigkeitsdauer fest.
Diese Regeln gelten für die Grundversicherung Ihrer Krankenkasse. Nach einem Unfall richtet sich die Kostenübernahme nach den Regeln Ihrer Unfallversicherung.
Mein Arzt hat mir eine Verordnung für Massage ausgestellt. Darf ich damit zu einem Masseur?
Eine Verordnung für Physiotherapie können Sie bei Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten einlösen, die für die Grundversicherung zugelassen sind. Masseurinnen und Masseure gehören nicht dazu. Eine Behandlung bei ihnen übernimmt die Grundversicherung deshalb nicht.
Mit Ihrer Verordnung können Sie aber zu uns kommen. Muskel- und Bindegewebsmassage gehört zu den Massnahmen, die eine Physiotherapeutin oder ein Physiotherapeut auf ärztliche Verordnung anwenden kann. Welche Behandlung für Sie sinnvoll ist, besprechen wir mit Ihnen in der ersten Sitzung.
Ich habe keine Verordnung. Darf ich trotzdem in die Physiotherapie?
Selbstverständlich sind Sie auch als Selbstzahlerin oder Selbstzahler willkommen. Ohne Verordnung bezahlen Sie die Behandlung selbst nach unserer Preisliste.
Bezahlung und Rechnung
Wer übernimmt die Kosten für Physiotherapie?
Mit einer ärztlichen Verordnung für Physiotherapie übernimmt die Grundversicherung Ihrer Krankenkasse die Kosten. Verordnen dürfen Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen sowie Chiropraktorinnen und Chiropraktoren. Zahnärztinnen und Zahnärzte dürfen Physiotherapie verordnen, wenn die zahnärztliche Behandlung von der Grundversicherung übernommen wird. Wie bei anderen Leistungen der Grundversicherung bezahlen Sie Ihre Franchise und den Selbstbehalt von 10 Prozent selbst.
Nach einem Unfall übernimmt Ihre Unfallversicherung die Kosten, wenn eine Ärztin, ein Arzt, eine Zahnärztin oder ein Zahnarzt die Physiotherapie angeordnet hat.
Massagen ausserhalb einer Physiotherapie bezahlt die Grundversicherung nicht. Ob Ihre Zusatzversicherung einen Beitrag leistet, erfahren Sie direkt bei Ihrer Versicherung. Sie können sich natürlich auch ohne Verordnung bei uns behandeln lassen und die Kosten selbst tragen.
An wen geht die Rechnung?
Liegt eine ärztliche Verordnung für Physiotherapie vor, rechnen wir wenn immer möglich elektronisch direkt mit Ihrer Krankenkasse oder Unfallversicherung ab. Im Normalfall erhalten Sie deshalb keine Rechnung nach Hause geschickt. Die Verordnung erhalten Sie von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.
Einzelne Versicherungen können elektronische Rechnungen technisch nicht verarbeiten. In diesen Fällen behalten wir uns vor, Ihnen unsere Leistung nach der letzten Behandlung direkt in Rechnung zu stellen. Mit dem beigelegten Rückforderungsbeleg können Sie die Kosten an Ihre Versicherung weiterreichen.
Behandlungen als Selbstzahlerin oder Selbstzahler und Leistungen, die nicht über die Zusatzversicherung abgerechnet werden können, stellen wir Ihnen direkt in Rechnung.
Welche Zahlungsarten akzeptieren Sie?
Nicht kassenpflichtige Angebote wie Massagen bezahlen Sie in der Praxis bar, mit den gängigen Debit- und Kreditkarten, mit Postcard oder mit Twint.
Kassenpflichtige Leistungen (Physiotherapie) rechnen wir mit den meisten Versicherungen direkt ab. Deshalb bekommen Sie dafür von uns in der Regel keine Rechnung.
Physiotherapie
Findet die Therapie immer bei der gleichen Person statt?
Therapeutische Kontinuität ist für den Heilungsverlauf wichtig. Grundsätzlich absolvieren Sie deshalb alle Behandlungen beim gleichen Therapeuten. Damit die Rehabilitation auch während der Ferienabwesenheit Ihres Physiotherapeuten weitergeht, werden Sie in dieser Zeit von einem anderen Therapeuten betreut.
Wir achten darauf, dass Sie insgesamt von höchstens zwei verschiedenen Personen behandelt werden. Eine enge Absprache zwischen den behandelnden Therapeuten ist selbstverständlich.
Darf ich den Therapeuten wechseln?
Selbstverständlich. Wenn Sie die Therapie bei einem anderen Behandler fortsetzen möchten, teilen wir Ihnen jederzeit gerne einen anderen Therapeuten zu.
Es gibt gute Gründe, warum ein Wechsel sinnvoll sein kann: Ein Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Behandler ist für einen positiven Therapieverlauf sehr wichtig, und man versteht sich nun einmal nicht mit jeder Person gleich gut. Auch kann ein anderer Therapeut mit einem anderen Ansatz neue Impulse in die Behandlung bringen.
Sprechen Sie uns deshalb in der Praxis auf einen Therapeutenwechsel an, oder stellen Sie online eine Terminanfrage für einen anderen Behandler.
Wie lange dauert eine Physiotherapie-Behandlung?
Eine Behandlung dauert 25 bis 50 Minuten: 25 Minuten für eine normale Behandlung, 50 Minuten für eine Behandlung mit Erstbefund, wie in unserer Preisliste. Für die Terminvereinbarung planen Sie bitte einige Minuten zusätzlich ein.
Muss ich zu Hause Übungen machen?
Gezieltes Training kann den Heilungsverlauf je nach Art und Schwere der Beschwerden enorm verbessern. Wenn Sie zusätzlich zur Einzeltherapie Übungen machen, kann die Genesung deshalb schneller vorangehen.
Uns ist aber auch klar, dass ein Heimprogramm nur so gut ist, wie es umgesetzt wird. Ihr Therapeut empfiehlt Ihnen deshalb Übungen, die für Sie machbar sind.
Mein Arzt hat mir Physiotherapie verschrieben, eigentlich hätte ich aber lieber eine Massage. Ist das möglich?
Massagetechniken haben in der Physiotherapie ihren festen Platz. Aufgabe des Therapeuten ist es aber, die für die Rehabilitation passende Behandlungsmethode anzuwenden, und das muss nicht zwingend eine Massage sein. Die Grundversicherung bezahlt keine reinen Wohlfühlbehandlungen.
Wünschen Sie eine Massage, bei der es um Ihr Wohlbefinden geht, steht Ihnen Ihr Therapeut oder unser Masseurinnen-Team gerne zur Verfügung. Ob Ihre Zusatzversicherung einen Teil der Kosten übernimmt, erfahren Sie direkt bei Ihrer Versicherung.
Ihre Frage ist nicht dabei?
Rufen Sie uns an, schreiben Sie per SMS oder WhatsApp oder nutzen Sie das Kontaktformular.
076 349 22 11Zum KontaktIhre Gesundheit liegt uns am Herzen
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