Kostenträger

Wer übernimmt die Kosten?

Wenn die Physiotherapie aufgrund einer ärztlichen Verordnung erfolgt, wird die verschriebene Behandlung von Ihrer Krankenkasse/Versicherung, nach Abzug des Selbstbehalts, übernommen. Bei Unfall übernimmt der Kostenträger 100% der Kosten, bei Krankheit wird dem Patienten von der Krankenkasse der übliche Selbstbehalt (10%) in Rechnung gestellt. Die Grundversicherung übernimmt keine Behandlung ohne ärztliche Verordnung.

Zum Erhalt des erreichten Resultats oder zur Vorbeugung besteht die Möglichkeit, sich auf eigenen Wunsch ohne ärztliche Verordnung in physiotherapeutische Behandlung zu begeben. In diesem Fall müssen die anfallenden Kosten selbst übernommen werden. Dafür steht Ihnen unsere Preisliste zur Verfügung.

Wir sind bei allen Grund- und Unfallversicherungen in der Schweiz annerkannt.
Unsere

Preisliste