Hilfe & Fragen

Terminbuchung

Selbstverständlich. Allerdings bitten wir Sie um frühzeitige Benachrichtigung, so dass wir das Zeitfenster für andere Patienten öffnen können. Bei Absagen, die weniger als 24 Stunden vor der Therapie eintreffen, ist dies leider nicht mehr möglich. Kurzfristig abgesagte Termine müssen wir Ihnen deshalb verrechnen.

Verordnung

In der Schweiz gilt die freie Therapeutenwahl. Das bedeutet, dass Sie unabhängig von Ihrem Versicherungsstatus jederzeit selbst entscheiden dürfen, wo Sie sich behandeln lassen wollen. Das gilt auch, wenn Ihr Arzt Sie explizit an einen bestimmten Therapeuten verwiesen hat (etwa mit einer auf der Verordnung vorgedruckten Adresse). Selbst wenn Sie die Therapie bereits begonnen haben, können Sie jederzeit zu einem anderen Anbieter wechseln.

Eine Physio-Verordnung ist drei Monate lang gültig. Sie sollten jedoch innert fünf Wochen nach Ausstellungsdatum Ihren ersten Termin gebucht haben. Sollte Ihre Verordnung während der Therapie auslaufen, unterstützen wir Sie gerne bei der Organisation einer neuen Verordnung.

Ihr Arzt hat es bestimmt gut mit Ihnen gemeint. Aber da hat er wohl etwas durcheinandergebracht. Massage wird von der Grundversicherung nicht bezahlt und kann deshalb auch nicht verordnet werden. Mit Ihrer Verordnung können Sie aber einen Physiotherapeuten aufsuchen.

Selbstverständlich sind Sie auch als Privatzahler willkommen.

Bezahlung und Rechnung

Nicht-kassenpflichtige Angebote (Massagen, Trainingsabos, Hilfsmittel etc) müssen am Empfang bar, mit den gängigen Debit-/Kreditkarten, Postcard oder Twint bezahlt werden. Kassenpflichtige Leistungen (Physiotherapie) rechnen wir mit den meisten Versicherungen direkt ab, deshalb bekommen Sie von uns in der Regel ohnehin keine Rechnung.

Sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt, rechnen wir wenn immer möglich auf elektronischem Weg mit Ihrer Krankenkasse/Unfallversicherung ab. Im Normalfall erhalten Sie deshalb keine Rechnung nach Hause geschickt.

Einzelne Versicherungen sind technisch nicht in der Lage, elektronische Rechnungen zu verarbeiten. In diesen Fällen behalten wir uns vor, Ihnen unsere Leistung nach der letzen Behandlung direkt in Rechnung zu stellen. Mit dem beigelegten Rückforderungsbeleg können Sie die Kosten an Ihre Versicherung weiterreichen.

Physiotherapie

Therapeutische Kontinuität ist für den Heilungsverlauf wichtig. Grundsätzlich absolvieren Sie deshalb alle Behandlungen beim gleichen Therapeuten. Damit die Rehabilitation auch bei Ferienabwesenheit Ihres Physios weitergeht, werden Sie in dieser Zeit von einem anderen Therapeuten betreut. Wir achten darauf, dass Sie insgesamt von maximal zwei verschiedenen Personen behandelt werden. Eine enge Kommunikation zwischen den behandelnden Therapeuten ist selbstverständlich.

Selbstverständlich. Wenn Sie die Therapie bei einem anderen Behandler fortsetzen möchten, teilen wir Ihnen jederzeit gerne einen anderen Therapeuten zu. Es gibt gute Gründe, warum ein Therapeutenwechsel sinnvoll sein kann: Ein Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Behandler ist für einen positiven Therapie-Verlauf sehr wichtig – und man versteht sich nun einmal nicht mit jeder Person gleich gut. Auch kann ein anderer Therapeut, der einen alternativen Ansatz pflegt, in der Behandlung neue Impulse setzen. Fragen Sie deshalb beim Empfang nach einem Therapeutenwechsel oder buchen Sie online einen Termin bei einem anderen Behandler.


Eine Behandlung dauert 20 bis 25 Minuten, inklusive Ent- und Ankleiden. Für die Terminvereinbarung am Empfang planen Sie bitte einige Minuten zusätzlich ein.

Gezieltes Training kann – je nach Art und Schwere der Störung – den Heilungsverlauf enorm verbessern. Wenn Sie zusätzlich zur Einzeltherapie Übungen absolvieren, kann die Genesung deshalb schneller vorangehen. Uns ist aber auch klar, dass ein Heimprogramm nur so gut ist, wie es auch umgesetzt wird. Ihr Therapeut wird Ihnen deshalb Übungen empfehlen, die für Sie machbar sind.

Massage-Techniken haben in der Physiotherapie ihren festen Platz. Aufgabe des Therapeuten ist es aber, die für die Rehabilitation passende Behandlungsmethode anzuwenden – und das muss nicht zwingend eine Massage sein. Die Grundversicherung bezahlt nicht für reine Wohlfühl-Behandlungen. Sollten Sie eine Massage wünschen, bei der es um Ihr Wohlbefinden geht, steht Ihnen Ihr Therapeut oder unser Masseurinnen-Team gerne zur Verfügung. Die meisten Zusatzversicherungen tragen einen Teil oder die gesamten Kosten.

Wir sind für Sie da

Wenn Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte und wir werden Ihre Fragen so schnell wie möglich per E-Mail beantworten.